Paßordnung des BSV

  1. Für jedes spielaktive Mitglied im Berliner Schachverband e.V. (BSV) muß ein Spielerpaß bestehen oder gemäß Punkt 10 beantragt sein. Der Antrag ist beim Spielerpaßbeauftragten des BSV zu stellen.
  2. Bei offiziellen Meisterschaften des BSV ist neben dem Namen die Nummer des Spielerpasses oder das Datum der Beantragung anzugeben.
  3. Die Spielerpässe bleiben in Verwahrung des zuständigen Vereins. Nur für Einzelkämpfe und Lehrgänge darf der Spielerpaß dem Spieler/ der Spielerin ausgehändigt werden.
  4. Ein Spieler/ eine Spielerin ist nur für den Verein spielberechtigt, der im Spielerpaß eingetragen ist. Er/ sie kann nur für diesen Verein Mannschaftswettkämpfe bestreiten und nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisation teilnehmen.
    Spielerpässe dürfen auf der linken Innenseite nur Eintragungen der Zentralen Paßstelle (ZPS) enthalten.
  5. Will ein Spieler/ eine Spielerin für einen anderen Verein als seinen/ ihren bisherigen seine/ ihre offiziellen Wettkämpfe bestreiten (Wechsel der Spielberechtigung), muß der neue Verein den Paß beim bisherigen Verein schriftlich anfordern und eine Erklärung des betreffenden Spielers/ der Spielerin beifügen. Die Verweigerung der Herausgabe des Spielerpasses ist dem neuen Verein unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen (gerechnet vom Poststempel der Anforderung) mitzuteilen.
  6. Stichtag für den Wechsel von Spielberechtigungen im Bereich des BSV ist jeweils der 1. Juli. Die Anträge auf Umschreibung des Spielerpasses bei Vereinswechsel innerhalb des BSV müssen der Paßstelle bis spätestens 31. August vorliegen.
  7. Der Verlust des Spielerpasses ist dem Paßbeauftragten unverzüglich mitzuteilen. Es wird ein neuer Paß ausgestellt und der alte für ungültig erklärt.
  8. Nicht mehr benötigte Pässe sind dem Paßbeauftragtem des BSV einzureichen.
  9. Die Spielerpässe werden von der ZPS des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) ausgestellt. Der gesamte Verkehr mit der ZPS läuft im Bereich des BSV über den Paßstellenleiter. Die ZPS unterhält keinen direkten Verkehr zu den Vereinen und den Mitgliedern des BSV.
  10. Die Anträge auf Ausstellung eines Spielerpasses bzw. auf Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung werden unter Angabe der folgenden Daten beim Paßstellenleiter des BSV gestellt.
    1. Vereinsnummer unter der der Verein in der ZPS geführt wird
    2. Familienname und Vorname des Spielers/ der Spielerin
    3. Geburtsdatum und Geburtsort
    4. Wohnort, Straße und Hausnummer
    5. Geschlecht, Staatsangehörigkeit (deutsch/ nicht deutsch), Funktion im Verein
  11. Spielerpässe werden von der ZPS zweimal im Jahr ausgestellt (15.7. und 15.12.). Zu diesen Terminen werden auch Änderungen und Löschungen vorgenommen. Bei der Paßstelle des BSV sind die entsprechenden Anträge bis zum 1.7. bzw. 1.12. (Datum des Poststempels) zu stellen.
  12. Die Ausstellung des Spielerpasses, Änderungen der Eintragungen sowie Löschungen sind für die Vereine kostenfrei.
    Für die Erteilung einer vorläufigen Spielgenehmigung wird sie Zahlung eines halben Jahresbeitrages fällig.
  13. Die Paßordnung tritt am 27. März 1993 in Kraft.
aktualisiert am 7.10.1999 von BD